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Delta Design
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Michael Hainisch Straße 28
2493 Lichtenwörth
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A G E N T U R -
I. Kennzeichenrechte
I.1. Besteht der Auftrag an die Agentur nicht in der Schaffung eines Kennzeichens (Marke), so ist die Agentur nicht verpflichtet, das Kennzeichen des Kunden auf allfällige Konflikte hin zu überprüfen. Im Falle der Beauftragung der Schaffung eines Kennzeichens übernimmt die Agentur lediglich eine Grobprüfung. Die Pflicht zur Grobprüfung entfällt, wenn die Agentur mit dem Kunden darüber eine ausdrückliche Vereinbarung trifft.
I.2. Eine Grobprüfung für den gesamten EU-
II. Urheberrechte -
Der Agentur ist es bei Inhalten und Daten (Fotos, Texte, Logos, Musik), die der Kunde zur Verfügung stellt, nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es obliegt dem Kunden, das Rechteclearing für derartige zur Verfügung gestellte Inhalte selbst zu betreiben. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Inhalte vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern zur Beschaffung kein schriftlicher Auftrag vorliegt. Alle Daten, inklusive persönliche Daten, werden durch die Agentur auf unbestimmte Zeit verwaltet, zu Eigenwerbung und Kommunikation mit dem Kunden genutzt und gegebenenfalls Dritten (z.B.: Subunternehmen, Lieferanten) zur Auftragserfüllung weitergegeben.
III. Social-
Bietet die Agentur dem Kunden unter anderem die Einrichtung und Betreuung der Kommunikation zu Werbezwecken über Social-
III.1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Anbieter der Social-
III. 2. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Funktionsweisen von Social-
III. 3. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-
IV. Risikohinweise
Die Agentur weist den Kunden vor Kampagnenstart darauf hin, dass mit einer Kampagne ein konkretes Risiko einhergeht oder Rechte Dritter verletzt werden könnten, und sich der Kunde auf dieses Risiko ein lässt, so gilt als vereinbart und wird angenommen, dass die Agentur ihrer vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bei Drucksorten sind Beanstandungen von Inhalten und des Druckergebnisses nach Druckfreigabe nicht mehr möglich. Farben können durch das angewandte Druckverfahren abweichen. Probedrucke müssen schriftlich in Auftrag gegeben werden und die Kosten übernimmt der Kunde.